| | Welche Freigabe bei "DT-Control" |
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Verfasst am: 20.06.2009 19:18 |
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DoktoR |
Hat DVD Profiler schon mal gestartet |
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Anmeldungsdatum: 14.01.2008 |
Beiträge: 30 |
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Ich habe hier ein paar Heft-DVDs mit dem DT-Control Sticker drauf. Überwiegend sind es "DT-Control geprüft: Nicht jugendbeeinträchtigend", einige haben "DT-Control geprüft: Nicht kennzeichnugspflichtig".
Hier ein Beispiel:
Welche "Freigabe" stelle ich nun im Profil ein? |
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Verfasst am: 21.06.2009 00:12 |
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SH84 |
Administrator |
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Anmeldungsdatum: 09.05.2005 |
Beiträge: 2484 |
Wohnort: Berlin |
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Was sind denn das für DVDs?
Ich kenn den Verein nur als Prüfer für Beilagen von Computer-Zeitschriften (also Daten-Disks oder DVDs von Spiele-Zeitungen mit Videos).
Ich würde aber auf jeden Fall sagen, dass diese DVDs in unserem Sinne ungeprüft sind. |
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Verfasst am: 21.06.2009 11:35 |
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DoktoR |
Hat DVD Profiler schon mal gestartet |
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Anmeldungsdatum: 14.01.2008 |
Beiträge: 30 |
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SH84 hat Folgendes geschrieben: |
Was sind denn das für DVDs? |
Z.B. die Musik-DVDs vom Metal Hammer:
Seit ein paar Ausgaben ist kein FSK-Logo mehr drauf, dafür nur noch DT-Control. Das Bild zeigt die mitgelieferte Umschlag-Hülle, auf den "großen Covern ist das Zeichen hinten drauf.
Hier ein paar Heft-Beispiele aus meinem privaten MyProfiler: http://sokratez.so.funpic.de/menue.php?addwhere=title&whereval=%maximum%20metal%
(ich hoffe, der Frame-Link funktioniert, dient auch nur als Beispiel-Liste) |
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Verfasst am: 21.06.2009 15:00 |
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SH84 |
Administrator |
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Anmeldungsdatum: 09.05.2005 |
Beiträge: 2484 |
Wohnort: Berlin |
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Ich habe mich nochmal ein wenig umgeschaut und nach deren Selbstdarstellung ist das eine freiwillige Prüfstelle nach §12 Abs. 5 Jugendschutzgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__12.html hat Folgendes geschrieben: |
(5) Bildträger, die Auszüge von Film- und Spielprogrammen enthalten, dürfen abweichend von den Absätzen 1 und 3 im Verbund mit periodischen Druckschriften nur vertrieben werden, wenn sie mit einem Hinweis des Anbieters versehen sind, der deutlich macht, dass eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle festgestellt hat, dass diese Auszüge keine Jugendbeeinträchtigungen enthalten. Der Hinweis ist sowohl auf der periodischen Druckschrift als auch auf dem Bildträger vor dem Vertrieb mit einem deutlich sichtbaren Zeichen anzubringen. Absatz 2 Satz 1 bis 3 gilt entsprechend. Die Berechtigung nach Satz 1 kann die oberste Landesbehörde für einzelne Anbieter ausschließen. |
Es ist also keine Altersfreigabe. Daher für mich als Ungeprüft einzutragen.
Was es jetzt aber mit dem "nicht Kennzeichnungspflichtig" auf sich hat, kann ich nicht sagen, da Musikvideos sehr wohl einer FSK-Freigabe unterliegen (oder es halt automatisch "ab 18" eingestuft wird) und es gerade bei Metal auch mal härter zugeht.
PS: Interessant ist auch, dass man zum Erwerb eines Abos keine Altersverifikation durchlaufen muss, ich aber damals zum Abschluss eines Abos bei einer PC-Spiele-Zeitung meine Ausweisnummer mitschicken musste (auch für die FSK-16 Version). |
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