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BeitragVerfasst am: 12.01.2009 23:13 Antworten mit Zitat
MadAcid
Moderator
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DaMikstar hat Folgendes geschrieben:
Sag mal... Sei mir nicht böse, aber hast Du eigentlich irgendeinen meiner längeren Texte zum Thema mal komplett gelesen?


ja hab ich

DaMikstar hat Folgendes geschrieben:
Ich hatte im anderen Thread schon geschrieben, daß diese neuen Aufdrucke ab 2010 nicht im Gesetz verankert sind. Hinten drauf werden wohl weiterhin die Freigaben aufgedruckt werden wie bisher. Außerdem wird auch 2010 die Freigabe "Keine Jugendfreigabe" heißen!


auf den Logos wird wenn ich das richtig verstanden habe, "FSK ab 18" stehen und nicht mehr der alte Text. Auch dachte ich, dass das "kleine" alte Logo auf der Rücks

DaMikstar hat Folgendes geschrieben:
Und nun zum ich weiß nicht wie vielten Mal... Wieso zum Henker willst Du unbedingt den Adult Flag? Ich denke, wir wollen uns von den Amis positiv absetzen und nicht so kleingeistig sein... Wir sollten lieber dazu übergehen und Pornos als das eintragen, was sie sind... ungeprüfte Medien.


Weil ein Standardfreigabealter bei "NR" falsch ist, es sich aber Programmbedingt nicht ändern lässt Zwinker

DaMikstar hat Folgendes geschrieben:
In Deiner Liste fehlen dann aber auch noch
"beschlagnahmt nach §184"
"beschlagnahmt nach §184a"
"beschlagnahmt nach §184b" (Beispiel: Maladolescenza)
"beschlagnahmt nach §184c"
Zwinker


Ich meinte damit den gesamten Paragraphen (inkl. aller Unterpunkte). Hätte ich $184ff schreiben sollen?

DaMikstar hat Folgendes geschrieben:
Übrigens: Wonach soll dann entschieden werden, was als indiziert oder beschlagnahmt geführt wird? In der Regel sind alle Filme erstmal freigegeben (die meisten sogar mit irgendeiner Freigabe). Eine Indizierung oder Beschlagnahme findet erst später statt!

In die Online-DB wären indiziert/beschlagnahmt nur ggf. bei offensichtlich ungeprüften einzutragen.

DaMikstar hat Folgendes geschrieben:
Beispiel: Starship Troopers
VHS: FSK18 (wurde dann irgendwann indiziert)
DVD: SPIO/JK (und indiziert)
Blu-ray: SPIO/JK SU (und indiziert)

Da bereits indiziert, müßte man hier bei Deiner Liste "indiziert" auswählen. Nur, woher soll ich das denn jetzt wissen? Gut, SST ist dafür vielleicht ein schlechtes Beispiel, aber bei unbekannteren Titeln weiß man nicht zwangsläufig, ob eine Indizierung vorliegt oder nicht! Und vor allem Österreicher und Schweizer werden dieses auch nicht wissen können.
Starship Troopers is ein schlechtes Beispiel, schließlich haben die Releases offensichtlich ein Rating (SPIO-JK) Zwinker

DaMikstar hat Folgendes geschrieben:
Zudem kannst Du es nicht mit Quellen belegen, da die BPjM aktuell nicht online verfügbar ist und auch nicht bei jedem aufm Schreibtisch zu finden ist.
wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kann man bei der BPjM nachfragen und bekommt auch eine Antwort. Primäre Quellen gibts also. Nur halt nicht offen wie eine Wiki.

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BeitragVerfasst am: 13.01.2009 08:00 Antworten mit Zitat
MadAcid
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wie ist das eigentlich mit den alten "Doku-DVDs" das da ein INFO-Aufkleber draus ist war ja nicht immer so. In der DB gibts z.B. einen Haufen Modelleisenbahn-DVDs oder ältere Music-DVDs. Die sind laut Cover "ungeprüft" aber ich bezweifele, dass die nicht normal im Handel standen bzw. auch ohne Bedenken auch an Kinder verkauft wurden.

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BeitragVerfasst am: 13.01.2009 08:37 Antworten mit Zitat
DaMikstar
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Hugo Z. Hackenbush hat Folgendes geschrieben:
Gemäß den Aussagen der FSK nicht, wenn ich das richtig gelesen habe:

http://www.spio.de/index.asp?SeitID=420
Zitat:
Informationen zu den neuen FSK Kennzeichen

Wiesbaden, 01.12.2008

Ab sofort stehen die neuen FSK Kennzeichen zur Verfügung und müssen bei allen Neuveröffentlichungen von Bildträgern mit Filmprogrammen verwendet werden. Druckvorlagen sind bei der FSK erhältlich...


http://www.spio.de/index.asp?SeitID=408
Zitat:
Informationen zum Ersten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)

Wiesbaden, 11.07.2008

Das erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist seit 1. Juli 2008 in Kraft.

[...]

1. Sukzessive Umstellung auf die neuen Kennzeichen

Die Umstellung auf die neue Kennzeichengröße erfolgt sukzessive, d. h. es können für einen längeren Zeitraum - längstens jedoch bis zum 31.03.2010 - neue und alte Kennzeichnungen rechtmäßig gleichzeitig im Handel vertrieben oder in sonstiger Weise vermarktet werden.

[...]


Die Freigaben laut JuSchG haben sich aber nicht geändert. Nur die Logos. Zwinker

Logos: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__12.html
Freigaben: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__14.html

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BeitragVerfasst am: 13.01.2009 08:42 Antworten mit Zitat
MadAcid
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gabs damals auch irgendeinen Unterschied zwischen "Freigegeben ab 18" und "Nicht freigegeben unter 18"? Was war damals der Gesetzeslaut?

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BeitragVerfasst am: 13.01.2009 08:45 Antworten mit Zitat
MadAcid
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Ischas hat Folgendes geschrieben:
...
Es wäre im Übrigen sinnvoll, sich auf einen Thread zu beschränken und dort weiter zu diskutieren. Diese Diskussion auf zwei Threads aufzuteilen, macht die Sache nur umständlicher.
Deine Anregung aufgegriffen habe ich die beiden Threads miteinander vereinigt. Is ja inhaltlich das gleiche Thema. Hoffe die erste Verwirrung bleibt gering.

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BeitragVerfasst am: 13.01.2009 09:00 Antworten mit Zitat
DaMikstar
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MadAcid hat Folgendes geschrieben:
gabs damals auch irgendeinen Unterschied zwischen "Freigegeben ab 18" und "Nicht freigegeben unter 18"? Was war damals der Gesetzeslaut?


Unterschied gab es keinen. Letzteres war imho der Gesetzestext. Müßte ich noch mal nach dem alten Gesetz suchen. Evtl. hab ich das noch aufm Rechner.


EDIT: http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/A2161-5/par6.htm

"Nicht freigegeben unter 18 Jahren" laut Gesetz.


Zuletzt bearbeitet von DaMikstar am 13.01.2009 09:06, insgesamt einmal bearbeitet

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BeitragVerfasst am: 13.01.2009 09:00 Antworten mit Zitat
DaMikstar
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MadAcid hat Folgendes geschrieben:
Ischas hat Folgendes geschrieben:
...
Es wäre im Übrigen sinnvoll, sich auf einen Thread zu beschränken und dort weiter zu diskutieren. Diese Diskussion auf zwei Threads aufzuteilen, macht die Sache nur umständlicher.
Deine Anregung aufgegriffen habe ich die beiden Threads miteinander vereinigt. Is ja inhaltlich das gleiche Thema. Hoffe die erste Verwirrung bleibt gering.


Ich konnte gerade meinen Beitrag nicht abschicken... Twisted Evil

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BeitragVerfasst am: 13.01.2009 09:01 Antworten mit Zitat
DaMikstar
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MadAcid hat Folgendes geschrieben:
auf den Logos wird wenn ich das richtig verstanden habe, "FSK ab 18" stehen und nicht mehr der alte Text. Auch dachte ich, dass das "kleine" alte Logo auf der Rücks


Ich glaub, da fehlt was. Zwinker

Sowie ich den Gesetzestext bzw. die Publikationen der FSK interpretiere, gibt es zwar diese neuen, fiesen Logos, jedoch ändert sich nichts an den Freigabetexten. Man sah es wohl als problematisch an, daß dort "KJ nach §14" drauf stand und viele dachten, die wäre ab 14.

MadAcid hat Folgendes geschrieben:
Weil ein Standardfreigabealter bei "NR" falsch ist, es sich aber Programmbedingt nicht ändern lässt Zwinker


Dann dürfte wohl ein neuer Punkt "ungeprüft" mit Flag "18" vollkommen ausreichen, oder nicht? Wieso willst Du hier noch Unterscheidungen nach "indiziert" oder "beschlagnahmt", was an der Altersgrenze nichts ändert? Den Adult-Tag braucht doch nun auch wirklich niemand, da es bei uns keinerlei Unterschiede zwischen "18" und "Adult" gibt. Ist ja dasselbe. Zudem sind beschlagnahmte Filme nicht zwangsläufig schlimmer als FSK KJ Filme, die nicht einmal indiziert werden können. Vgl. hierzu "Texas Chainsaw Massacre" Original und Remake. Das Remake ist deutlich expliziter, was Gewalt angeht, und es gibt auch gut Splatter in Großaufnahme, das harmlose Original zeigt eigentlich gar nichts.

Abgesehen davon würden immer noch die ebenfalls indizierten, da inhaltsgleichen Auslandsfassungen durchs Raster fallen. Und den anderen Ländern wirst Du diese deutsche Unart wohl kaum begreiflich machen können.

MadAcid hat Folgendes geschrieben:
Ich meinte damit den gesamten Paragraphen (inkl. aller Unterpunkte). Hätte ich $184ff schreiben sollen?

Es ist schon etwas komplizierter, da Verstöße gegen 184a,b,c auch den Besitz unter Strafe stellen (Tier- und Kinderpornografie und neuerdings auch "Jugendpornografie").

MadAcid hat Folgendes geschrieben:
Starship Troopers is ein schlechtes Beispiel, schließlich haben die Releases offensichtlich ein Rating (SPIO-JK) Zwinker

aber die Blu-ray und auch die DVD waren schon vor Release indiziert, weswegen BV sich zur Absicherung noch ein JK-Gutachten besorgt hat. Die erste "Freigabe" nach Deinen Vorstellungen wäre dann "indiziert".

MadAcid hat Folgendes geschrieben:
wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kann man bei der BPjM nachfragen und bekommt auch eine Antwort. Primäre Quellen gibts also. Nur halt nicht offen wie eine Wiki.


Aber, wieso überhaupt "indiziert" und "beschlagnahmt" explizit listen? Das sind ja nunmal keine Freigaben sondern lediglich Vertriebseinschränkungen, die einen Erwachsenen eher weniger interessieren oder sogar noch nerven!

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BeitragVerfasst am: 13.01.2009 10:02 Antworten mit Zitat
MadAcid
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DaMikstar hat Folgendes geschrieben:
MadAcid hat Folgendes geschrieben:
auf den Logos wird wenn ich das richtig verstanden habe, "FSK ab 18" stehen und nicht mehr der alte Text. Auch dachte ich, dass das "kleine" alte Logo auf der Rücks


Ich glaub, da fehlt was. Zwinker


stimmt. kommt davon, wenn man neben dem threadschrieben noch SCC und lost schaut Razz. Sollte heißen, dass das alte Siegel von der Rückscheite verschwindet und völig durch die neuen Logos auf der Front und auf der Discs ersetzt wird.

DaMikstar hat Folgendes geschrieben:
Sowie ich den Gesetzestext bzw. die Publikationen der FSK interpretiere, gibt es zwar diese neuen, fiesen Logos, jedoch ändert sich nichts an den Freigabetexten. Man sah es wohl als problematisch an, daß dort "KJ nach §14" drauf stand und viele dachten, die wäre ab 14.


dachten die Leute etwas früher, dass JÖSchG-Filme ab 7 sind? Shocked

DaMikstar hat Folgendes geschrieben:
MadAcid hat Folgendes geschrieben:
Weil ein Standardfreigabealter bei "NR" falsch ist, es sich aber Programmbedingt nicht ändern lässt Zwinker


Dann dürfte wohl ein neuer Punkt "ungeprüft" mit Flag "18" vollkommen ausreichen, oder nicht?


soweit ich das bis jetzt verstanden hab ist der Profiler genau dafür nicht ausgelegt. Es gibt immer NR und Adult als Ratings völlig egal, was in der locality-file drin steht. und NR is immer ohne age und Adult immer adult Zwinker
Vielleicht hab ich aber nur noch nicht die richtige Notierung gefunden weil in UK gibts statt dem Standard-adult das R18...

DaMikstar hat Folgendes geschrieben:
Wieso willst Du hier noch Unterscheidungen nach "indiziert" oder "beschlagnahmt", was an der Altersgrenze nichts ändert? Den Adult-Tag braucht doch nun auch wirklich niemand, da es bei uns keinerlei Unterschiede zwischen "18" und "Adult" gibt. Ist ja dasselbe. Zudem sind beschlagnahmte Filme nicht zwangsläufig schlimmer als FSK KJ Filme, die nicht einmal indiziert werden können. Vgl. hierzu "Texas Chainsaw Massacre" Original und Remake. Das Remake ist deutlich expliziter, was Gewalt angeht, und es gibt auch gut Splatter in Großaufnahme, das harmlose Original zeigt eigentlich gar nichts.

Abgesehen davon würden immer noch die ebenfalls indizierten, da inhaltsgleichen Auslandsfassungen durchs Raster fallen. Und den anderen Ländern wirst Du diese deutsche Unart wohl kaum begreiflich machen können.

Wir haben uns entschlossen SPIO-JK Siegel mit in der Ratings aufzunehmen, obwohl diese Beurteilung aus Usersicht keine echten Auswirkungen auf den Film hat. Ich finde es dann einfach nur konsequent, wenn wir versuchen die anderen möglichen Zustände auch abzubilden (mit den begrenzten Möglichkeiten des Profilers)
Damits kein Pingpong gibt, könnte man beschließen z.B. FSK-rating > SPIO-rating > Ungeprüft. Soll heißen: ist kein FSK-Logo da, schauen ob ein SPIO-Stempel da ist, is nicht, unter ungeprüft schauen, was am besten passt. Auch hätten die User so die Möglichkeit lokal ihre Datenbank mehr zu personalisieren (manche interessiert z.B. nicht, ob ein FSK-Rating vorhanden ist, wenn der Film indiziert ist. Also könnte der jenige dann personalisieren, ohne irgendwelche Profiler-Systemdatei zu coden)

Von mir aus setzen wir das "Adult=True" auch nirgendwo in die Deutschen Ratings und lassen nur Pornos dadrin. Aber ich finde es echtes Manko, das ich nicht zwischen der Modelleisenbahn-DVD und der "KättensegenKiller34"-DVD unterscheiden kann, nur weil beide ungeprüft sind.


DaMikstar hat Folgendes geschrieben:
MadAcid hat Folgendes geschrieben:
Starship Troopers is ein schlechtes Beispiel, schließlich haben die Releases offensichtlich ein Rating (SPIO-JK) Zwinker

aber die Blu-ray und auch die DVD waren schon vor Release indiziert, weswegen BV sich zur Absicherung noch ein JK-Gutachten besorgt hat. Die erste "Freigabe" nach Deinen Vorstellungen wäre dann "indiziert".
wie oben schon geschrieben könnte man ja für die OnlineDB eine Wertigkeit der Ratings definieren. ungeprüft < Spio < FSK

DaMikstar hat Folgendes geschrieben:
MadAcid hat Folgendes geschrieben:
wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kann man bei der BPjM nachfragen und bekommt auch eine Antwort. Primäre Quellen gibts also. Nur halt nicht offen wie eine Wiki.


Aber, wieso überhaupt "indiziert" und "beschlagnahmt" explizit listen? Das sind ja nunmal keine Freigaben sondern lediglich Vertriebseinschränkungen, die einen Erwachsenen eher weniger interessieren oder sogar noch nerven!
SPIO-JK is ja auch kein "echtes Rating" trotzdem hielten wir es für sinnig es aufzunehmen.

von mir aus kehren wir auch zurück zur alten 6 Punkte Liste. Also:

NR (alles ungeprüft aber frei zugängliche -> Modellbahn-DVD etc.)
FSK-0
FSK-6
FSK-12
FSK-16
FSK-18
adult (alles ungeprüfte aber "nur für erwachsene/volljährige")

Aber ich glaube da will keiner mehr hin, wenn er weiß, dass er mehr Vielfalt haben kann Zwinker

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BeitragVerfasst am: 13.01.2009 10:29 Antworten mit Zitat
DaMikstar
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MadAcid hat Folgendes geschrieben:
stimmt. kommt davon, wenn man neben dem threadschrieben noch SCC und lost schaut Razz. Sollte heißen, dass das alte Siegel von der Rückscheite verschwindet und völig durch die neuen Logos auf der Front und auf der Discs ersetzt wird.

Super... Und ich sitze hier in "Kostenrechnung"...

Ich denke, das wird hinten bleiben. naja, bei Gelegenheit noch mal das Gesetz wälzen...

MadAcid hat Folgendes geschrieben:
dachten die Leute etwas früher, dass JÖSchG-Filme ab 7 sind? Shocked


Das Problem gab es ja nur bei KJ-Filmen, weil die einzige Zahl die 14 war. Früher stand ja noch "18" drauf.

MadAcid hat Folgendes geschrieben:
soweit ich das bis jetzt verstanden hab ist der Profiler genau dafür nicht ausgelegt. Es gibt immer NR und Adult als Ratings völlig egal, was in der locality-file drin steht. und NR is immer ohne age und Adult immer adult Zwinker
Vielleicht hab ich aber nur noch nicht die richtige Notierung gefunden weil in UK gibts statt dem Standard-adult das R18...

Du darfst das NR halt nicht austauschen. Dann sollte das funktionieren.

MadAcid hat Folgendes geschrieben:
Wir haben uns entschlossen SPIO-JK Siegel mit in der Ratings aufzunehmen, obwohl diese Beurteilung aus Usersicht keine echten Auswirkungen auf den Film hat. Ich finde es dann einfach nur konsequent, wenn wir versuchen die anderen möglichen Zustände auch abzubilden (mit den begrenzten Möglichkeiten des Profilers)
Damits kein Pingpong gibt, könnte man beschließen z.B. FSK-rating > SPIO-rating > Ungeprüft. Soll heißen: ist kein FSK-Logo da, schauen ob ein SPIO-Stempel da ist, is nicht, unter ungeprüft schauen, was am besten passt. Auch hätten die User so die Möglichkeit lokal ihre Datenbank mehr zu personalisieren (manche interessiert z.B. nicht, ob ein FSK-Rating vorhanden ist, wenn der Film indiziert ist. Also könnte der jenige dann personalisieren, ohne irgendwelche Profiler-Systemdatei zu coden)

Von mir aus setzen wir das "Adult=True" auch nirgendwo in die Deutschen Ratings und lassen nur Pornos dadrin. Aber ich finde es echtes Manko, das ich nicht zwischen der Modelleisenbahn-DVD und der "KättensegenKiller34"-DVD unterscheiden kann, nur weil beide ungeprüft sind.


Die Modelleisenbahn-DVD ist per Gesetz aber auch ab 18, da keine Freigabe vorliegt. Auch die Werbe-DVD, die ich mal von Audi geschickt bekommen habe, ist erst ab 18, obwohl da nur ein kleiner Kurzfilm drauf ist, wo jemand mit einem A3 durch die Gegend heizt.
Solange die Einträge von wegen "indiziert" und "beschlagnahmt" dann nur lokal bleiben, ist mir das eigentlich auch wurscht. Aber ungeprüft soll ungeprüft bleiben. Korrekterweise aber mit einem "18" Flag. Und da würde ich dann gerne auch die Pornos unterbringen, weil die es die Freigabe "Porno" bei uns ja auch nicht gibt.

MadAcid hat Folgendes geschrieben:
SPIO-JK is ja auch kein "echtes Rating" trotzdem hielten wir es für sinnig es aufzunehmen.

von mir aus kehren wir auch zurück zur alten 6 Punkte Liste. Also:

NR (alles ungeprüft aber frei zugängliche -> Modellbahn-DVD etc.)
FSK-0
FSK-6
FSK-12
FSK-16
FSK-18
adult (alles ungeprüfte aber "nur für erwachsene/volljährige")

Aber ich glaube da will keiner mehr hin, wenn er weiß, dass er mehr Vielfalt haben kann Zwinker
Wie oben schon geschrieben ist auch die Modelleisenbahn-DVD rein rechtlich nur für Erwachsene, auch wenn wohl kaum eine Gefahr für die Jugend von Modelleisenbahnen, die im Kreis umherfahren, ausgehen wird...

Ich würde nun einen rein deutschen Punkt "ungeprüft" mit Flag "18" einführen und eine Splittung von FSK-18/KJ in FSK-18 und FSK-KJ vornehmen, da letztere sich ja in der Indizierungsfähigkeit unterscheiden. Es werden ja immer noch Titel veröffentlicht, die ihre alte FSK-18 haben, aber indiziert sind.

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BeitragVerfasst am: 13.01.2009 11:07 Antworten mit Zitat
MadAcid
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Das limitierte Sonder-Album von Künster X mit Zusatz-DVD Y mit z.B. Musicvideos zum normalen CD-Album macht das Gesamtprodukt also plötzlich "nur für Erwachsene" kaufbar? Das fühlt sich irgendwie realitätsfremd an (zumal es so in den Geschäften ja definitiv nicht praktiziert wird) Weiss nix Gruebel

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BeitragVerfasst am: 13.01.2009 11:19 Antworten mit Zitat
Hugo Z. Hackenbush
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MadAcid hat Folgendes geschrieben:
Aber ich glaube da will keiner mehr hin, wenn er weiß, dass er mehr Vielfalt haben kann Zwinker

Genau. Ich sag nur "Sound-Crew" Zwinker

Inzwischen hab ich wirklich genug von der überall herrschenden Erbsenzählerei und beschränke mich privat nur noch auf die 5 Altersstufen und das Ungeprüfte. Jetzt auch noch anfangen zu wollen Gesetze und den Bundesanzeiger ob des korrekten Wortlauts an bzw. ab einem bestimmten Zeitpunkt studieren zu müssen, übersteigt bei Weitem mein Verlangen, Zeit in dieses Sammlungsverwaltungs-HILFS-Werkzeug zu stecken.

Ich werd mich privat einfach an die Einsenderegeln halten, die da lauten:

Zitat:
The authoritative source for information submitted should be the DVD itself.

Da ich nun aber keinen Bock habe, 2 Millionen unterschiedlicher Definitionen zu treffen, pack ich die Gesetzeswortlaute einfach in den QuickInfo-Text. (Schade, dass man da keine Zeilenumbrüche definieren kann - wär mal ein Wunsch an Ken.) Nach außen gibt's dann bei mir nur noch 0, 6, 12, 16, 18 und irgendwas wie "keine (rechtlich relevante) Kennzeichnung". Informationen zu Indizierungen und evtl. Beschlagnahmen wandern in die Notizen.

Meines Erachtens hat sich das Aufwand-Nutzen-Verhältnis bei dieser Anwendung inzwischen völlig verschoben. Leider sehe ich seit Jahren die Tendenz dahin gehend, dass man mehr und mehr Zeit mit dem DVDP selbst verbringt, als mit der eigentlich zu verwaltenden Sache. Ob das so gewollt ist oder nicht, ist mir ehrlich gesagt egal. Für mich ist das einfach nur noch inakzeptable Zeitverschwendung, und manchmal ist weniger dann doch mehr.

Flieg weg!

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BeitragVerfasst am: 13.01.2009 12:40 Antworten mit Zitat
DaMikstar
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MadAcid hat Folgendes geschrieben:
Das limitierte Sonder-Album von Künster X mit Zusatz-DVD Y mit z.B. Musicvideos zum normalen CD-Album macht das Gesamtprodukt also plötzlich "nur für Erwachsene" kaufbar? Das fühlt sich irgendwie realitätsfremd an (zumal es so in den Geschäften ja definitiv nicht praktiziert wird) Weiss nix Gruebel


Die Zusatz-DVD benötigt nach meinen letzten Informationen in der Tat eine FSK-Freigabe. Gibt ja auch einige CDs, die FSK-Logos drauf haben.

Der Media-Markt hat diese CDs mit DVD ohne FSK-Logo auch eine Zeit lang tatsächlich nur an Personen über 18 abgegeben!

Kann aber auch sein, daß das im Gesetz wieder ausgeklammert wurde. Weiß ich gerade nicht, da es mich ja auch nicht wirklich betrifft (OK, die anderen Altersfreigaben auch nur, wenn ich etwas online bestellen will und ich da dann wieder über 27 Hürden springen muß, die ich in UK nicht habe...)


Zuletzt bearbeitet von DaMikstar am 13.01.2009 12:47, insgesamt einmal bearbeitet

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BeitragVerfasst am: 13.01.2009 12:46 Antworten mit Zitat
DaMikstar
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Hugo Z. Hackenbush hat Folgendes geschrieben:
Ich werd mich privat einfach an die Einsenderegeln halten, die da lauten:

Zitat:
The authoritative source for information submitted should be the DVD itself.


Das werde ich wohl für die Einsendung neuer/bestehender Profile beachten. Und ein "indiziert" oder "beschlagnahmt" gibt es da nicht. Eine Verschlimmbesserung, die diese Punkte noch einfügen will, werde ich niemals unterstützen! Abgesehen davon sind diese Punkte nicht für jeden ersichtlich. Eine Anfrage bei der BPjM kann es ja wohl nicht sein. Abgesehen davon werden die sich bedanken...

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BeitragVerfasst am: 13.01.2009 14:19 Antworten mit Zitat
MadAcid
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vielleicht sind ja Medellbahn-VDVs oder deine Beispiel der Audi-DVD unter "Informations-, Instruktions- und Lehrprogramme" einzuordnen?

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BeitragVerfasst am: 13.01.2009 17:12 Antworten mit Zitat
DaMikstar
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MadAcid hat Folgendes geschrieben:
vielleicht sind ja Medellbahn-VDVs oder deine Beispiel der Audi-DVD unter "Informations-, Instruktions- und Lehrprogramme" einzuordnen?


Die Frage ist dann aber, ob die dahingehend geprüft werden müssen. Das entsprechende Logo tragen sie ja nicht.

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BeitragVerfasst am: 13.01.2009 18:51 Antworten mit Zitat
MadAcid
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wenn ichs richtig verstanden habe werden "Informations-, Instruktions- und Lehrprogramme" garnicht von der FSK geprüft.

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BeitragVerfasst am: 14.01.2009 08:52 Antworten mit Zitat
Hugo Z. Hackenbush
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MadAcid hat Folgendes geschrieben:
wenn ichs richtig verstanden habe werden "Informations-, Instruktions- und Lehrprogramme" garnicht von der FSK geprüft.

Das ist richtig.

Sehr zu meinem Erstaunen hatte mir die FSK auf eine schriftliche Anfrage mitgeteilt, dass diese LEHR- und INFO-Logos jeder auf seine DVDs pappen kann, wenn er möchte. (Deswegen gibt's bei im DVDP mir ja auch nur noch 0, 6, 12, 16, 18 und ungeprüft ... Zwinker ) Wenn ich das richtig im Gesetz gelesen habe ist dort ja wohlweislich auch immer nur die Rede von einer Kennzeichnungspflicht und nicht von einer Prüfpflicht.

Hier nochmal ein Zitat von der FSK-Seite (Überschrift=Link):

Zitat:
Kennzeichen für Filme, Film- und Spielprogramme zu Informations-, Instruktions- und Lehrzwecke

Für die Kennzeichnung von Filmen, Film- und Spielprogrammen zu Informations-, Instruktions- und Lehrzwecken, die vom Anbieter gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie offensichtlich nicht die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen (§ 14 Abs. 7 JuSchG), gelten die vorstehend gemachten Ausführungen entsprechend. Das heißt auch hier müssen die Größe und die Platzierung des Stickers entsprechend verändert werden.

Dieser Satz sagt nichts anderes, als dass der Anbieter ( Shocked ) entscheidet, ob das Material die Entwicklung des Nachwuchses beeinträchtigt oder nicht. Das erinnert frapant an die inzwischen immer mehr um sich greifende Unsitte, dass bei den Krankenkassen immer häufiger die Hi-Wis über Patienten-Behandlungsmethoden entscheiden und nicht mehr der behandelnde Arzt.

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BeitragVerfasst am: 14.01.2009 09:10 Antworten mit Zitat
MadAcid
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also dürfte ich dann raten, ob ich dann bei der Modellbahn-DVD das rating auf "INFO" setze mit der Begründung "visuell kein Rating auf dem Cover, inhalt aber auch was für Kinder"..?? oje *g*

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BeitragVerfasst am: 14.01.2009 09:28 Antworten mit Zitat
MadAcid
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brauchen wir aso etwa doch

"unrated, for all" (käme dem momentanen NR gleich)
"unrated, restricted" (käme dem "adult" wohl am nächsten)

?

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