 |  | "SPIO / JK" eine gültige Rating-Stufe? |
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Verfasst am: 22.08.2006 01:06 |
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MadAcid |
Moderator |
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006 |
Beiträge: 2161 |
Wohnort: Aachen |
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Ich wette die Diskussion ist nicht neu, aber hab spontan keinen passenden Thread gefunden....
Ich habe mich schon etwas länger gefragt, warum "SPIO / JK" nicht in die Einstufung des Profilers aufgenommen werden kann/soll/ist... Schreibt doch keiner vor, daß es nur FSK-Stufen sein müssen.
"Not Rated" stimmt ja bei den JK-Prüfungen nicht. Schließlich sind die Sachen als "strafrechtlich unbedenklich" eingestuft (gerated) worden
http://www.medienzensur.de/seite/instanzen/spio.shtml hat Folgendes geschrieben: |
Die Juristenkommission ist eine, wie der Name schon sagt, juristische Abteilung der SPIO.
Sollte die FSK einmal eine Einstufung verweigern, kann der Film bei der JK zur Prüfung vorgelegt werden.
Es kann aber auch anstelle der FSK-Prüfung eine Prüfung durch die JK erfolgen.
Sie prüft dann, ob der betreffende Film gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt. ....
Sollte der Film nicht gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, erhält er das Logo "SPIO/JK-Gutachten: strafrechtlich unbedenklich" (siehe unten). Der Film darf nur an Volljährige verkauft werden und wird wie ein FSK 18-Titel behandelt, falls er nicht indiziert ist. |
dann würden "die Leichen der blutlosen Killer-Jungfrau-Kannibalen" z.B. nicht neben der "Indiana Jones: Bonusmaterial" auftauchen  |
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_________________ regards, Mad
(post-mortem-adopter HDdvd)
wer HD richtig erlebt, will kein Standard mehr... |
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 |  | Re: "SPIO / JK" eine gültige Rating-Stufe? |
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Verfasst am: 22.08.2006 01:25 |
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RHo |
DVD Profiler Profi |
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005 |
Beiträge: 466 |
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MadAcid hat Folgendes geschrieben: |
Ich habe mich schon etwas länger gefragt, warum "SPIO / JK" nicht in die Einstufung des Profilers aufgenommen werden kann/soll/ist... Schreibt doch keiner vor, daß es nur FSK-Stufen sein müssen. |
I vermute, es ist technisch nicht möglich mehr als 5 (FSK) plus 2 (adult, NR) Ratings einer Lokalität zuzuweisen. Intern sind das ja nur andere Labels für die USA Ratings. Es scheint aber möglich zu sein für eine Lokalität gewisse Ratings auszublenden. |
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Verfasst am: 22.08.2006 01:47 |
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MadAcid |
Moderator |
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006 |
Beiträge: 2161 |
Wohnort: Aachen |
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wenn das wirklich der Grund ist (was durchaus zu vermuten wäre, schließlich werden beim Compare der Profile die US-Ratings angezeigt, egal was eingestellt ist) wäre das ein echtes Armutszeugnis für den Aufbau der Datenbank
Wäre auf der anderern Seite aber wieder ein klarer Beweis dafür das der DVDProfiler eigentlich nur für Amis gemacht ist  |
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_________________ regards, Mad
(post-mortem-adopter HDdvd)
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Verfasst am: 22.08.2006 08:12 |
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Splatter-Fanatic |
DVD Profiler Fachmann |
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Anmeldungsdatum: 14.07.2005 |
Beiträge: 115 |
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Ich persönlich sehe solche Filme schon als ungeprüft an. Es gibt in Deutschland schließlich nur die FSK als "gesetzliche" Prüfkommission. Dieses Juristengutachten SPIO/JK ist ja eigentlich keine offizielle Prüfung sondern soll den Hersteller von DVDs, welche von der FSK keine Freigabe erhalten haben (faktisch ungeprüft sind) lediglich im Falle einer Beschlagnahme des Films gemäß § 131 BGB rechtlich absichern. |
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Verfasst am: 22.08.2006 10:47 |
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SH84 |
Administrator |
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Anmeldungsdatum: 09.05.2005 |
Beiträge: 2484 |
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Genau so ist es.
SPIO / JK ist in dem Sinne keine Altersfreigabe und hat daher eigentlich nichts in der Datenbank verloren. |
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Verfasst am: 22.08.2006 12:49 |
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MadAcid |
Moderator |
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006 |
Beiträge: 2161 |
Wohnort: Aachen |
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Da die JK-Prüfung auch alternativ bzw. anstatt der FSK-Prüfung sein kann/darf (siehe meinen Quote oben) ist es in meinen Augen eine vollwertige Prüfung. Außerdem impliziert eine "nur SPIO/JK"-Prüfung eine klare Alterfreigabe (auch das siehe Quote oben ); nämlich "Vermietung und Verkauf nur an Erwachsene" (oder bei positiver Bedenklichkeitsprüfung garnicht). Wenn das keine Altersfreigabe ist, was dann  |
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_________________ regards, Mad
(post-mortem-adopter HDdvd)
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Verfasst am: 22.08.2006 14:42 |
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Peter von Frosta |
DVD Profiler Profi |
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Anmeldungsdatum: 15.05.2005 |
Beiträge: 737 |
Wohnort: Düsseldorf |
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Nein, die JK/SPIO prüft nur, ob der Inhalt der DVD gegen gültige Gesetze verstößt. |
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Verfasst am: 22.08.2006 20:13 |
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Darxon |
DVD Profiler Profi |
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Anmeldungsdatum: 24.08.2005 |
Beiträge: 618 |
Wohnort: Essen |
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Genau so ist es. Der Film wird lediglich auf strafrechtliche Relevanz geprüft.
Anstatt solche Infos von Seiten zu holen, die hauptsächlich gegen die (zumindest lt. Grundgesetz) in Deutschland nicht existente Zensur wettern und oftmals nicht in der Lage sind, die Unterschiede zwischen "Index", "Beschlagnahme" usw. aufzuzeigen (die von MadAcid zitierte Seite ist da erfreulich korrekt und fundiert), sollte man sich direkt an der Quelle informieren, nämlich bei der SPIO:
Juristenkommission
Die Mitglieder der SPIO können für Filme, Videos und andere Bildträger, die von der FSK kein Kennzeichen erhalten haben oder ihr nicht vorgelegt worden sind, eine gutachterliche Stellungnahme durch die Juristenkommission (JK)der SPIO einholen. Diese aus drei Juristen bestehende Kommission prüft, ob ein Film, Video oder sonstiger Bildträger gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, insbesondere die §§ 131, 184 StGB und/oder gegen die Strafbestimmungen des Jugendschutzgesetztes,
§§ 27,15 Abs.2 JuSchG, verstößt.
Kommt die JK zu der Überzeugung, dass dies nicht der Fall ist, vergibt sie das Kennzeichen „SPIO JK geprüft“
Link: http://www.spio.de/index.asp?SeitID=11
Das von der JK vergebene Siegel ist daher keine ofizielle Altersfreigabe, sondern lediglich der Hinweis, daß nicht gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen wird.
Eine Aussage über die Altersfreigabe wird NICHT getroffen.
Da tatsächlich keine Altersfreigabeprüfung erfolgt (das darf nämlich lt. JuSchG NUR die FSK) kann seitens der JK keine Aussage getroffen werden, für welche Altersgruppen ein Film freizugeben ist.
Da für das Zugänglichmachen von Filmen für Jugendlche ZWINGEND das entsprechende FSK Siegel vorliegen muss (steht auch im JuSchG), kann man JK geprüfte Filme nur für Erwachsene freigeben.
Das heißt aber nicht, daß im Falle einer Prüfung durch die FSK nicht sogar ne 16er rauskommen könnte. Aber die FSK Prüfung ist auch teurer als die JK, deshalb kann sich das manchmal (insbesondere bei kleineren Labels oder Indi-Filmen) schon rechnen, nur zur JK zu gehen und ggf. die spätere Indizierung zu riskieren.
Denn 16er Horror- oder Action-Streifen werden ja doch immer misstrauisch beäugt, wohingegen ein JK (SPIO-Siegel) bzw KJ (FSK-Siegel) gekennzeichneter Streifen gleich viel interessanter ist. Und das trotz der mittlerweile sehr viel laxeren Einstufungspolitik der FSK. |
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