Verfasst am: 14.01.2009 11:45 |
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Hugo Z. Hackenbush |
DVD Profiler Profi |
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MadAcid hat Folgendes geschrieben: |
also dürfte ich dann raten, ob ich dann bei der Modellbahn-DVD das rating auf "INFO" setze mit der Begründung "visuell kein Rating auf dem Cover, inhalt aber auch was für Kinder"..?? oje *g* |
Eigentlich nicht, denn maßgebend für einen Eintrag ist die DVD, und wenn da nichts drauf ist, setzt Du "NR" ... |
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Steter Rede Fluss endet im Meer der Geschwätze! |
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Verfasst am: 14.01.2009 12:34 |
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DaMikstar |
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MadAcid hat Folgendes geschrieben: |
brauchen wir aso etwa doch
"unrated, for all" (käme dem momentanen NR gleich)
"unrated, restricted" (käme dem "adult" wohl am nächsten)
? |
Und wer soll dann entscheiden, was was ist? Solange kein "Info-/Lehrprogramm" Sticker drauf ist, ist es halt ungeprüft. Also NR. |
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Verfasst am: 14.01.2009 13:00 |
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MadAcid |
Moderator |
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hm.. dann können wir aber leider auch nicht das Age="18" setzenn. Schließlich stimme es nicht generell. Und wieder Sind wir am Anfang der Diskussion
Es gibt übrigens auch genug Releases, die mit einem Banner/Logo werben, dass die Ware indiziert ist. Bei einigen Releases könne man die Angabe also auch mit dem Release selber bestätigen. (z.B. die deutsche Crypt-Box) |
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_________________ regards, Mad
(post-mortem-adopter HDdvd)
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Verfasst am: 14.01.2009 15:34 |
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Hugo Z. Hackenbush |
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Anmeldungsdatum: 06.10.2005 |
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MadAcid hat Folgendes geschrieben: |
Und wieder Sind wir am Anfang der Diskussion  |
Richtig. Die einzig brauchbare Lösung wäre eine simple Einteilung nach Altersgruppen (in Deutschland z.B. die gängigen ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren), mit einer SEPARATEN Definition, was in welche Alterskategorie geschoben gehört, z.B.:
"0"FSK - Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß §7 JÖSchG
FSK - Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß §14 JuSchG
FSK - ab 0 freigegeben
Infoprogramm gemäß §14 JuSchG
Lehrprogramm gemäß §14 JuSchG
"6"FSK - Freigegeben ab 6 Jahren gemäß §7 JÖSchG
FSK - Freigegeben ab 6 Jahren gemäß §14 JuSchG
FSK - ab 6 freigegeben
"12"FSK - Freigegeben ab 12 Jahren gemäß §7 JÖSchG
FSK - Freigegeben ab 12 Jahren gemäß §14 JuSchG
FSK - ab 12 freigegeben
"16"FSK - Freigegeben ab 16 Jahren gemäß §7 JÖSchG
FSK - Freigegeben ab 16 Jahren gemäß §14 JuSchG
FSK - ab 16 freigegeben
"18"FSK - Freigegeben ab 18 Jahren gemäß §7 JÖSchG
FSK - Nicht freigegeben unter 18 Jahren gemäß §7 JÖSchG
FSK - Keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG
FSK - ab 18
SPIO/JK juristisch geprüft
SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung
SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich
indiziert durch die BPjM
beschlagnahmt nach §§ 131ff, 184, 184a, 184b oder 184c
ungeprüft, Pornografie
Das wären lediglich 5 Alterskategorien mit mehr oder weniger langen Beschreibungen. Wer will, könnte auch noch dazuschreiben, ab wann bzw. bis wann welche FSK-Klassifizierung gilt bzw. gegolten hat.)
As simple as that... |
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Verfasst am: 14.01.2009 15:45 |
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DaMikstar |
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007 |
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würde das dann bedeuten, daß man nur diese 5 "Freigaben" auswählen könnte? |
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Verfasst am: 14.01.2009 17:15 |
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Hugo Z. Hackenbush |
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Anmeldungsdatum: 06.10.2005 |
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Ja richtig, nur diese 5.
Um nachzuschlagen, ob eine bestimmte DVD für den interessierten und aufgeweckten Nachwuchs tauglich ist, würde das reichen. Ein 1:1-Abbild der DVD-Informationen wäre das allerdings nicht (was ja auch einige andere hier nicht wollten - sondern z.B. die im Gesetz verankerten Texte benutzen).
Die vorhandene Freigabe ist im DVDP aber auch nur einen Klick weit entfernt (Cover-Rückseite, sofern Scan vorhanden).
Ich denke aber, dass aufgrund der ausufernden Bezeichnungen ein Eintrag für jede erdenkliche Möglichkeit eher kontraproduktiv und zudem für den weniger versierten Anwender eher verwirrend wäre. Und mal ehrlich: Wen interessiert es denn, ob ein Film aufgrund §7 JÖSchG oder aufgrund von §14 JuSchG ab 16 freigegeben wurde ... Wie gesagt, das "Bäpperle" ist ja auch noch da  |
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Verfasst am: 14.01.2009 18:39 |
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MadAcid |
Moderator |
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006 |
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und wo würdest du die Eisenbahn-DVD oder die Musik-DVD ohne Bäbbele einstufen/einordnen?
den leider verhinderst du mit deiner Einteilung nicht die Raterei wenn kein Bäppele da ist... |
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_________________ regards, Mad
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Verfasst am: 14.01.2009 23:03 |
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DaMikstar |
DVD Profiler Fachmann |
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007 |
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Hugo Z. Hackenbush hat Folgendes geschrieben: |
Ja richtig, nur diese 5.
Um nachzuschlagen, ob eine bestimmte DVD für den interessierten und aufgeweckten Nachwuchs tauglich ist, würde das reichen. Ein 1:1-Abbild der DVD-Informationen wäre das allerdings nicht (was ja auch einige andere hier nicht wollten - sondern z.B. die im Gesetz verankerten Texte benutzen). |
Mit Verlaub, aber ich als Vater entscheide dann immer noch, was für mein Kind richtig ist. Nen Harry Potter würden ein 6-jähriges Kind bei mir auch nicht zu sehen bekommen, bei einem alten Seagal-Klopper bei einem 14-/15-jährigen würde ich da schon eher ja sagen, obwohl die Filme teilweise ja sogar indiziert sind. Aber schlimm sind die ja nun wirklich nicht.
Ich fände ne Abbildung der Freigaben schon nicht schlecht. Aber nicht in Bezug auf den Gesetzestext. Bei 0-16 macht es ja auch keinen Unterschied. Lediglich KJ und 18 unterscheiden sich da in der Möglichkeit der Indizierung. Dazu dann halt noch die restlichen neuen (Info und Lehr), die 3 SPIOs und "ungeprüft". Adult könnte man entfernen, da auch ungeprüft.
Hugo Z. Hackenbush hat Folgendes geschrieben: |
Ich denke aber, dass aufgrund der ausufernden Bezeichnungen ein Eintrag für jede erdenkliche Möglichkeit eher kontraproduktiv und zudem für den weniger versierten Anwender eher verwirrend wäre. Und mal ehrlich: Wen interessiert es denn, ob ein Film aufgrund §7 JÖSchG oder aufgrund von §14 JuSchG ab 16 freigegeben wurde ... Wie gesagt, das "Bäpperle" ist ja auch noch da  |
So wie es aktuell ist, ist es imho eigentlich schon fast perfekt. Wie bereits gesagt in Deutschland benötigen wir den "Porno" nicht, da diese einfach ungeprüft sind. Und auch diese darf ich als Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigter meinem Kind zugänglich machen, wenn ich das für richtig halte und ich damit meine Sorge nicht vernachlässige!
Indizierungs- und Beschlagnahmebeschlüsse kann man sich gerne in den Notizen eintragen, aber aufgrund der Verjährung (bei Beschlagnahmen sogar nach "nur" 3 Jahren!) und Nicht-Nachhaltbarkeit hat das einfach nichts in den Freigaben zu suchen. Steht ja in der Regel nicht auf den DVDs drauf wie die Freigaben der FSK und die Bewertungen der SPIO/JK. |
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Verfasst am: 14.01.2009 23:04 |
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DaMikstar |
DVD Profiler Fachmann |
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007 |
Beiträge: 197 |
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MadAcid hat Folgendes geschrieben: |
und wo würdest du die Eisenbahn-DVD oder die Musik-DVD ohne Bäbbele einstufen/einordnen?
den leider verhinderst du mit deiner Einteilung nicht die Raterei wenn kein Bäppele da ist... |
Kein Logo -> ungeprüft.
Denn letztendlich ist es immer noch meine Entscheidung, was ich meinem Kinde zeige. Und dafür braucht man eigentlich keine Filterfunktion, da die Freigaben eh nicht auf jedes Kind gleich anwendbar sind.  |
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Verfasst am: 14.01.2009 23:23 |
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hydr0x |
DVD Profiler Profi |
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005 |
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Meine Güte, wenn ihr abseits der Ratings filtern wollt ob ein Film für Kinder geeignet ist oder nicht dann machts doch über tags. Ich habe einen Audience Tag mit den Subtags Children, Chick Flick, Adult. So kann ich Filme markieren die sich besonders für Kinder oder weibliche Begleitung eignen und ebenso die Filme die meiner Meinung(!) nach ungeeignet für Jugendliche sind. Das deckt sich selbstverständlich oft nicht mit den Ratings.
Mittlerweile gehts bei mir aber soweit das ich mir sebst einen Rating Tag angelegt habe mit den Ratings 0/7/11/15/18 die ich für am sinnvollsten halte und die ich nach dem Sehen eines Films vergebe. Damit ich nicht vergesse dass der Film ne Szene hatte die für nen 8-jährigen ungeeignet ist oder ähnliches Übrigens geht das bei mir nicht nur nach Gewalt/Sex sondern auch ob ein Film überhaupt sinnvoll ist für ein bestimmtes Alter. Wenn die Handlung eh nicht begriffen werden kann oder einfach bestimmte Handlungselemente verstören könnten bekommt der Film auch das entsprechende Rating. Ich zensiere also härter als die BPJS
Wenn Kinder mal meine Datenbank anschauen sollten Filtere ich definitiv die 18+ Titel raus, wahrscheinlicher aber noch alle mit zu hohem (eigenen) Rating. |
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Verfasst am: 15.01.2009 05:55 |
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MadAcid |
Moderator |
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006 |
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Wohnort: Aachen |
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in Grunde sind
Infoprogramm gemäß §14 JuSchG
Lehrprogramm gemäß §14 JuSchG
auch ungeprüft.
Schließlich hat die Meinung des Anbieters keine prüfende Qualität.
Für mögliche offensichtlich ungeprüfte (= nicht gültig eingestufte) Releases (kein FSK-Rating) gibts also folgende Zustände:
INFOprogramm gemäß §14 JuSchG
LEHRprogramm gemäß §14 JuSchG
nur SPIO-JK juristisch geprüft
nur SPIO-JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung
nur SPIO-JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich
ungeprüft, indiziert durch die BPjM
ungeprüft, beschlagnahmt nach §§ 131ff, 184, 184a, 184b oder 184c
ungeprüft, Pornografie
(Rot die ein "Adult=True" verdienen, grün, die "Age=1" haben (0 gibts scheibar im Profiler nicht)) |
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_________________ regards, Mad
(post-mortem-adopter HDdvd)
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Verfasst am: 15.01.2009 06:45 |
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MadAcid |
Moderator |
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_________________ regards, Mad
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Verfasst am: 15.01.2009 10:54 |
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MadAcid |
Moderator |
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006 |
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http://www.bpjm.com ist übrigens eine zuverlässige Quelle für Indizierungs-/Beschlagnahmungsbeschlüsse. (Zugriff is ausweisverifizert).
Völlig kostenlos und es sind quasi alle öffentlichen Bekanntmachungen (z.B. BAnz.) erfasst. |
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_________________ regards, Mad
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Verfasst am: 15.01.2009 11:41 |
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hydr0x |
DVD Profiler Profi |
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005 |
Beiträge: 876 |
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MadAcid hat Folgendes geschrieben: |
in Grunde sind
Infoprogramm gemäß §14 JuSchG
Lehrprogramm gemäß §14 JuSchG
auch ungeprüft.
Schließlich hat die Meinung des Anbieters keine prüfende Qualität.
Für mögliche offensichtlich ungeprüfte (= nicht gültig eingestufte) Releases (kein FSK-Rating) gibts also folgende Zustände:
INFOprogramm gemäß §14 JuSchG
LEHRprogramm gemäß §14 JuSchG
nur SPIO-JK juristisch geprüft
nur SPIO-JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung
nur SPIO-JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich
ungeprüft, indiziert durch die BPjM
ungeprüft, beschlagnahmt nach §§ 131ff, 184, 184a, 184b oder 184c
ungeprüft, Pornografie
(Rot die ein "Adult=True" verdienen, grün, die "Age=1" haben (0 gibts scheibar im Profiler nicht)) |
Du vergisst das es auch einfach "ungeprüft" gibt. z.B. die mit den Fake-Logos. Die sind meist vollkommen ungeprüft, aber weder indiziert noch Porno. |
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Verfasst am: 15.01.2009 12:33 |
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Ischas |
Hat DVD Profiler schon mal gestartet |
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006 |
Beiträge: 47 |
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MadAcid hat Folgendes geschrieben: |
http://www.bpjm.com ist übrigens eine zuverlässige Quelle für Indizierungs-/Beschlagnahmungsbeschlüsse. (Zugriff is ausweisverifizert).
Völlig kostenlos und es sind quasi alle öffentlichen Bekanntmachungen (z.B. BAnz.) erfasst. |
Und du denkst jetzt, dass jeder, der einen solchen Film beisteuert, sich zuvor dort anmelden und kontrollieren soll, was denn der aktuelle Tatbestand ist?
Wer durchsucht denn jeden Monat den DVD-Profiler nach Filmen, die ihre 25 Jahre auf der Liste abgesessen haben und dadurch wieder von der Liste gestrichen worden sind? |
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Verfasst am: 15.01.2009 13:25 |
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MadAcid |
Moderator |
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006 |
Beiträge: 2161 |
Wohnort: Aachen |
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"müssen" tut das keiner. wenn so ein Film erstmal mit "ungeprüft" beigesteuert wird ist da ja absolut nix falsches dran. Wenn sich aber einer die Mühe mach und es genauer prüft, dann wird der Datenbestand nur genauer. Auch könnte man das Rating Details Feld nutzen, dass nicht jeder "das Rad neu erfinden" muss.
Beispiel:
T**z d*r T****l (Ultimate Edition)
Rating: "NR" oder "ungeprüft" oder "ungeprüft, indiziert" oder "Adult"
Rating Details: "[B] nach BAnz. Nr. 185 vom 29.09.2006" |
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_________________ regards, Mad
(post-mortem-adopter HDdvd)
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Verfasst am: 15.01.2009 14:54 |
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hydr0x |
DVD Profiler Profi |
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005 |
Beiträge: 876 |
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Ich kann wirklich nicht verstehen warum dir das so wichtig ist. Es ist ja nicht so als ob die Indizierung irgendwie relevant wäre. Und wenn du sie unbedingt dokumentieren willst dann benutz einfach einen Tag. Das größte Problem wäre doch dass Titel "automatisch" ihre Identifizierung verlieren können. Wie willst du denn da gewährleisten dass der Datenbestand immer korrekt ist?! |
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Verfasst am: 15.01.2009 17:58 |
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DaMikstar |
DVD Profiler Fachmann |
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007 |
Beiträge: 197 |
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MadAcid hat Folgendes geschrieben: |
http://www.bpjm.com ist übrigens eine zuverlässige Quelle für Indizierungs-/Beschlagnahmungsbeschlüsse. (Zugriff is ausweisverifizert).
Völlig kostenlos und es sind quasi alle öffentlichen Bekanntmachungen (z.B. BAnz.) erfasst. |
Und ich soll nun meine Ausweisdaten an irgendwelche wildfremden Leute schicken, wo ich nicht sicher sein kann, daß die kein Schindluder damit treiben, nur um Änderungen korrekt bewerten zu können?
Ich kaufe im Großen und Ganzen nicht einmal bei Händlern, wo ich dazu gezwungen bin... Reicht schon, daß die meine Kreditkartendaten haben wollen.
Also, das ist keine Alternative! |
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Verfasst am: 15.01.2009 18:06 |
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DaMikstar |
DVD Profiler Fachmann |
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007 |
Beiträge: 197 |
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MadAcid hat Folgendes geschrieben: |
in Grunde sind
Infoprogramm gemäß §14 JuSchG
Lehrprogramm gemäß §14 JuSchG
auch ungeprüft.
Schließlich hat die Meinung des Anbieters keine prüfende Qualität.
Für mögliche offensichtlich ungeprüfte (= nicht gültig eingestufte) Releases (kein FSK-Rating) gibts also folgende Zustände:
INFOprogramm gemäß §14 JuSchG
LEHRprogramm gemäß §14 JuSchG
nur SPIO-JK juristisch geprüft
nur SPIO-JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung
nur SPIO-JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich
ungeprüft, indiziert durch die BPjM
ungeprüft, beschlagnahmt nach §§ 131ff, 184, 184a, 184b oder 184c
ungeprüft, Pornografie
(Rot die ein "Adult=True" verdienen, grün, die "Age=1" haben (0 gibts scheibar im Profiler nicht)) |
Indizierungen und Beschlagnahmen gehören meines Erachtens da einfach nicht rein, da sie nicht relevant sind. Da bedarf es keinerlei Unterscheidung, da alles ungeprüft ist, wenn es sich um ungeprüfte Medien handelt. Und dann müßtest Du auch noch die FSK18-/SPIO-Titel berücksichtigen, die noch indiziert werden (können), was den ganzen Haufen noch unübersichtlicher macht... Außerdem reicht eine "18", da es keinen Unterschied macht, ob bei uns etwas "18" oder "Adult". Es ist ein und dasselbe Alter!
Wenn Du diese Informationen unbedingt im Profil haben willst, schreib sie Dir in die Notizen oder die Rating-Details, aber behalte es lokal! |
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Verfasst am: 15.01.2009 18:29 |
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MadAcid |
Moderator |
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006 |
Beiträge: 2161 |
Wohnort: Aachen |
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ich hab mich nur halt gefragt, warum haben wir SPIO aufgenommen, wenn es doch eigentlich auch nix ändert
von mir aus kehren wir auch wieder zur 5+2 gruppierung zurück
€dit: typo |
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Zuletzt bearbeitet von MadAcid am 16.01.2009 05:09, insgesamt einmal bearbeitet _________________ regards, Mad
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wer HD richtig erlebt, will kein Standard mehr... |
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